Zielsetzung

Die Studiengänge zum Erwerb der Berufsmatur vermitteln eine vertiefte Allgemeinbildung.
Die Studierenden erlernen die Anwendung wichtiger Arbeitstechniken und werden in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert.
Nach dem Abschluss erhalten die erfolgreichen Absolvent*innen das Berufsmaturitätszeugnis. Es bescheinigt ihnen die Fachhochschulreife und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Die BM-Studiengänge öffnen aber auch den Weg zu zahlreichen anderen Fort- und Weiterbildungen.

Aufnahme

Die BM 2 steht Erwachsenen mit abgeschlossener Berufslehre offen.
Für den Eintritt in die Studiengänge muss die Aufnahmeprüfung bestanden werden. Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für die BM 2 werden jeweils ab November Vorbereitungskurse angeboten. Vorausgesetzt werden die Kenntnisse der 3. Sekundarschule mit den höchsten Anforderungen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch.
Seit dem Schuljahr 2020/21 ist aber auch der prüfungsfreie Eintritt in den Berufsmaturitätsunterricht möglich. Die prüfungsfreie Aufnahme setzt voraus, dass Sie ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 haben, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Sollten Sie das EFZ erst im Sommer des Aufnahmejahres erlangen, so werden Sie dann prüfungsfrei an die BM 2 aufgenommen, wenn Ihr schulischer Notendurchschnitt, der sich aus den Erfahrungsnoten für den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht (ohne Qualifikationsverfahren) aller schulischen Semesterzeugnisse bis Ende des fünften Semesters ergibt, mindestens 5.0 beträgt.

Beachten Sie, dass auch im Falle der prüfungsfreien Aufnahme eine rechtzeitige Anmeldung unter Einhaltung des Anmeldeschlusses zwingend erforderlich ist.

Kosten

Der Besuch der BM 2 für gelernte Berufsleute ist für jene Lernenden unentgeltlich, die ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren im Kanton Zürich haben. Studierende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich (der Wohnsitzkanton wird nach Art. 3 des regionalen Schulabkommens [RSA 2000] definiert, d.h. in der Regel zweijähriger, ununterbrochener Lebensmittelpunkt mit Steuerpflicht), haben neben der Materialgeldpauschale ab Schuljahr 2019/20 ein zusätzliches Schulgeld von Fr. 16’400.– für die ganze Ausbildung zu entrichten (Verfügung der Bildungsdirektion vom 05.12.2017).

Einige Kantone, welche einem regionalen Schulabkommen beigetreten sind, übernehmen auf Anfrage das zusätzliche Schulgeld.

Eine Rückerstattung der Materialgeldpauschale (Fr. 200,-) nach Kursbeginn ist ausgeschlossen.

Die Kosten für Lehrmittel, Unterrichtsmaterialien, die Teilnahme an einer Projektwoche und allfällige weitere spezielle Unterrichtsveranstaltungen gehen zu Lasten der Studierenden. Es ist mit einem Betrag von ca. Fr. 1’400.- bis Fr.  2’000.- zu rechnen:

  • Fr. 200.- für die Materialgeldpauschale
  • ca. Fr. 400.- bis Fr. 600.- für Bücher und Lehrmittel
  • ca. Fr. 600.- bis Fr. 800.- für Projektwoche mit Projektreise