Anerkennung von Fremdsprachendiplomen

Entsprechend Artikel 23 BMV können Fremdsprachendiplome im Rahmen der Qualifikationsverfahren für die Berufsmaturität anerkannt werden. Gemäss Rahmenlehrplan BM und SBBK-Empfehlung Nummer 11 entscheiden die Kantone, welche vom SBFI anerkannten Fremdsprachendiplome akzeptiert werden.

Die Regelungen bzgl. des Einbezugs externer Sprachzertifikate für die Volldispensation vom Sprachunterricht bzw. für die Dispensation von Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt.

Das Gesuchsformular zur Anerkennung eines Fremdsprachendiploms finden Sie hier.