HAUSORDNUNG SPORTANLAGEN RENNWEG

Allgemeines

Die Hausordnung der Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) soll einen geordneten und für alle Beteiligten angenehmen Schulbetrieb ermöglichen. Alle Benutzerinnen und Benutzer der Schulanlagen sind mitverantwortlich für die Ordnung und sorgfältige Behandlung der Räume, Anlagen und Einrichtungen. Anstand Höflichkeit und Rücksichtnahme erleichtern das Zusammenleben und die Arbeit aller Beteiligten.

Persönliches Eigentum

Die Schule haftet nicht für Gegenstände, die verloren, beschädigt oder gestohlen werden.

Hausdienst

Die im Hausdienst tätigen Personen sorgen für saubere Sportanlagen. Alle Benutzerinnen und Benutzer sind gehalten, den Hausdienst in seinen Bemühungen zu unterstützen. Anweisungen des Hausdienstes sind zu befolgen.

Verpflegung

Die Konsumation von Getränken in Kunststoff- oder Pet-Flaschen ist in sämtlichen Räumen der Sportanlage Rennweg gestattet. Es wird gebeten, keine Esswaren, offene Getränke, Getränke in Glasflaschen oder Aludosen in die Hallen mitzunehmen.

Suchtmittel

Der Konsum von Alkohol, Snus und anderen psychoaktiven Substanzen ist auf dem Areal der Sportanlage Rennweg verboten. Das Rauchen ist im Freien in den bezeichneten Zonen (bei den Aschenbechern) gestattet. Auf dem übrigen Areal und in den geschlossenen Räumen besteht ein Rauchverbot.

Beschädigungen/Verunreinigungen/Feueralarm

Jede Benutzerin und jeder Benutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden; weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Beschädigungen sind der Lehrperson oder den Hausmeistern zu melden. Wer in den Sportanlagen Verunreinigungen (Rauchen an verbotenen Orten, illegales Entsorgen von Abfall auf der Aussenanlage usw.) verursacht, hat für den Kontroll- und Reinigungsaufwand aufzukommen. Der Mindestbetrag für eine Kontrolle und/oder Reinigung durch Dritte beträgt Fr. 50.--, der Betrag ist bar zu bezahlen. Sämtliche Kosten für mutwillig oder fahrlässig ausgelöste Alarme gehen zu Lasten des Verursachers.

Übergeordnetes Recht

Sportliche Aktivitäten sind nur in den dafür vorgesehenen Sporthallen und den Aussenanlagen erlaubt (zum Beispiel kein Ballspielen oder keine Trainingseinheiten in den Korridoren, Galerie oder auf den Treppen). Die Hallen dürfen nur mit sauberen Sportschuhen (ohne abfärbende Sohlen) betreten werden. Die Verwendung von Ballharz ist verboten.

Sportliche Aktivitäten/Ballharz

Das Reglement über das Absenzwesen und die Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen (Disziplinarreglement) vom 4. Oktober 2004 ist der Hausordnung übergeordnet. Die Anwendung der darin vorgesehenen Sanktionen behält sich die Schule ausdrücklich vor.