Schulgeld
Das Schulgeld für seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich wohnhafte Studierende berträgt Fr. 1’950.—pro Semester (Stand 2004).
Für andere Studierende beträgt das Schulgeld pro Semester Fr. 4’610.- (Stand 2009) gemäss Regionalem Schulabkommen (RSA 2000, Tertiärstufe 7.7). Für eine allfällige Kostenübernahme der Differenz ist der Wohnsitzkanton zuständig.
Schulmaterial und Lehrmittel sind gemäss Weisungen der Lehrpersonen anzuschaffen. Diese sowie eine Kopienpauschale fallen zusätzlich zum Schulgeld an und betragen für den ganzen Studiengang ca. Fr. 1’500.-.
Das Schulgeld ist jeweils vor Beginn des Semesters zu bezahlen.
Bei Studienunterbruch oder Studienabbruch während des Semesters erfolgt keine Rückzahlung des Semestergeldes.
Diplomprüfungsgebühr
Es wird eine Prüfungsgebühr für die Zwischenprüfung von Fr. 650.-- und das Diplom von Fr. 1’900.— erhoben. Zugelassene oder vorgeschrieben Hilfs- und Arbeitsmittel sowie Arbeitsmaterial gehen zu Lasten der Studierenden.
Die Schulgelder und Prüfungsgebühren können vom Kanton Zürich unter Voranmeldung erhöht werden.
Stipendien
Für Stipendien ist der Wohnsitzkanton zuständig.