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FAKTEN

 

Allgemeines
 
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der Höheren Fachschule Hochbau Winterthur sind eidgenössische und kantonale Reglemente. Seit August 2001 ist sie nach den neuesten eidgenössischen Mindestvorschriften für Höhere Fachschulen Technik anerkannt.
 
Trägerschaft
Träger der Schule ist der Kanton Zürich, zuständig ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA. Die Höhere Fachschule Hochbau wird von einem Schulleiter geführt und ist der Abteilung Bau der Berufsbildungsschule Winterthur zugeordnet und unterstellt.
 
Fachkommission
Die Aufsicht über Ausbildungspläne, Unterricht, Zwischen- und Diplomprüfung erfolgt durch die Fachkommission HF Hochbau
 
Private Kontrolle im Kanton Zürich
Die bestandene Diplomprüfung an der Höheren Fachschule Hochbau Winterthur berechtigt zur Ausübung der Privaten Kontrolle in den Fachbereichen "Schutz vor Lärm" und „Wärmedämmung" im Kanton Zürich.
 
Qualitätsmanagement
Die Höhere Fachschule Hochbau Winterthur ist seit dem Jahr 2000 ISO 9001 zertifiziert und hat ein hohes Qualitätsbewusstsein, das eine kontinuierliche Entwicklung garantiert.
 
Lehrpersonen
An der Höheren Fachschule HF Hochbau unterrichten Lehrpersonen mit höherer Fachausbildung und methodisch-didaktischer Grundausbildung. Sie sind entweder selbständig oder in Kaderpositionen als Architekten, Ingenieure, Spezialisten oder Meister im Baugewerbe tätig.
 
Studienziele
Promotion
Die Promotionsbedingungen sind im Reglement II formuliert. Die Promotion ins nächst höhere Semester erfolgt entweder aufgrund des Semesterzeugnisses oder aufgrund der Zwischenprüfung. Zudem ist die Berufstätigkeit und der Besuch von mindestens 80% aller Fächerlektionen und Übungen nachzuweisen.
 
Diplomprüfung
Mit der Diplomprüfung, die schriftlich und mündlich durchgeführt und mit praktischen Arbeiten ergänzt wird, beweisen die Studierenden, dass sie die Anforderungen des Berufsbildes dipl.Technikerin/ dipl.Techniker HF Hochbau erfüllen können.
 
Titel
Die bestandene Diplomprüfung berechtigt das Führen des eidgenössisch anerkannten Titels ” dipl.Technikerin/ dipl.Techniker HF Bauplanung, Fachrichtung Architektur.”