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Die Abschlussprüfung erstreckt sich über mindestens sechs Fächer, die schriftlich und/oder mündlich nach Abschluss des Unterrichts geprüft werden.
Obligatorische Prüfungsfächer:
Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik
Weitere Prüfungsfächer
Geschichte u. Staatslehre oder Wirtschaft und Recht, Physik oder Chemie (technische Richtung) bzw. Natur- oder Sozialwissenschaften (gesundheitlich-soziale Richtung)
Als Schlussnote (Fachnote) in den Prüfungsfächern gilt der Mittelwert aus dem Prüfungsergebnis und der Erfahrungsnote (Durchschnittsnote aus den zwei Semester-Zeugnisnoten).
In den Fächern, die nicht geprüft werden, gilt die Erfahrungsnote als Fachnote.
Die Gesamtnote ist der Durchschnitt aus allen Fachnoten; sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Die Berufsmaturitätsprüfung ist bestanden, wenn:
| a. |
die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt |
| b. |
höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind |
| c. |
die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. |
Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. |
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